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  1. Führerscheinklassen

Führerscheinklassen: PKW - LKW - Motorrad - Trecker

  • B
  • B96
  • BE 
  • A
  • A1
  • A2
  • AM
  • Mofa
  • C1
  • C1E
  • C
  • CE

Führerscheinklasse B - PKW

Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5T. Man darf in jedem Fall einen Anhänger bis 750kg ziehen. Ein Anhänger mit mehr als 750kg, darf gezogen werden, sofern die Gesamtmasse 3,5T nicht überschreitet.

Voraussetzungen
keine
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre bei „Begleitendes Fahren mit 17“
Einschlussklassen
AM und L
Vorgeschriebene Sonderfahrten
5 Überlandfahrten à 45 Minuten
4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
3 Nachtfahrten à 45 Minuten
Theoriestunden
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
  6 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz
  2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Führerscheinklasse B96 - Anhänger

Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t. Man darf in jedem Fall einen Anhänger bis 750kg ziehen. Ein Anhänger mit mehr als 750kg, darf gezogen werden, sofern die Gesamtmasse 4,25 t nicht überschreitet.

Voraussetzungen
Klasse B
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre bei „Begleitendes Fahren mit 17“
Einschlussklassen
AM und L
Vorgeschriebene Sonderfahrten
Praxis bestehend aus 3,5 Stunden (210min.) im öffentlichen oder nicht öffentlichen Straßenverkehr und anschließend eine Stunde (60min.) im öffentlichen Straßenverkehr.
Theoriestunden
Bestehend aus 2,5 Stunden (150min.) sofern der B96 Antrag nach der Zuteilung von Klasse B gestellt wird. Die Theorie entfällt, wenn der Antrag für die Klasse B und B96 zusammen beantragt wird.

Führerscheinklasse BE - Anhänger

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Klasse B Fahrzeug (3,5 t) und einem Anhänger oder Sattelanhänger (ebenfalls 3,5 t) bestehen, dürfen gefahren werden.

Voraussetzungen
Klasse B
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre bei „Begleitendes Fahren mit 17“
Einschlussklassen
B96
Vorgeschriebene Sonderfahrten
3 Überlandfahrten à 45 Minuten
1 Autobahnfahrt à 45 Minuten
1 Nachtfahrt à 45 Minuten
Theoriestunden
Keine notwendig

Führerscheinklasse A - Motorrad

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer Leistung von mehr als 45km/h

Voraussetzungen
Min. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
(Ausnahmen siehe bei Mindestalter)
Mindestalter
ab 20 Jahren - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2
ab 21 Jahren - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahren - für Krafträder bei Direkteinstieg
Einschlussklassen
A1 & A2
Vorgeschriebene Sonderfahrten
5 Überlandfahrten à 45 Minuten
4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
3 Nachtfahrten à 45 Minuten
Theoriestunden
12 Doppelstunden Grundstoff
  4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  6 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz

Führerscheinklasse A2 - Motorrad

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung bis max. 35kW (48PS)

Voraussetzungen
keine
Mindestalter
18 Jahre
Einschlussklassen
AM und A1
Vorgeschriebene Sonderfahrten
5 Überlandfahrten à 45 Minuten
4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
3 Nachtfahrten à 45 Minuten
Theoriestunden
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
  6 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz
  4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Führerscheinklasse A1 - Leichtkraftrad

Leichtkrafträder bis max. 11KW (15PS) und einem Hubraum bis max. 125cm³

Voraussetzungen
keine
Mindestalter
16 Jahre
Einschlussklassen
AM
Vorgeschriebene Sonderfahrten
5 Überlandfahrten à 45 Minuten
4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
3 Nachtfahrten à 45 Minuten
Theoriestunden
12 Doppelstunden Grundstoff
  4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Führerscheinklasse AM - Leichtkraftfahrzeuge

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie Drei- & Zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 45km/h und einem Hubraum bis max. 50cm³.

Voraussetzungen
keine
Mindestalter
16 Jahre
Einschlussklassen
Keine Einschlussklassen
Vorgeschriebene Sonderfahrten
Keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Theoriestunden
12 Doppelstunden Grundstoff
  2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Mofa Prüfbescheinigung

Mofas bis max. 25km/h. Einsitzig und einspurig.

Voraussetzungen
keine
Mindestalter
15 Jahre
Einschlussklassen
Keine Einschlussklassen
Vorgeschriebene Sonderfahrten
Keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Theoriestunden
6 Doppelstunden Grundstoff

Führerscheinklasse C1 - LKW

Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t. Anhänger bis max. 750kg zulässige Gesamtmasse. Max. 8 Sitzplätze plus Fahrersitz.

Voraussetzungen
Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter
18 Jahre
Einschlussklassen
Keine Einschlussklassen
Vorgeschriebene Sonderfahrten
3 Überlandfahrten à 45 Minuten
1 Autobahnfahrt à 45 Minuten
1 Nachtfahrt à 45 Minuten
Theoriestunden
6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Führerscheinklasse C1E - LKW mit Anhänger

Fahrzeugkombinationen bis max. 12 t, die aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger (in diesem Fall mehr als 750kg bis max. 4,5 t) bestehen.

Voraussetzungen
Vorbesitz der Klasse C1
Mindestalter
18 Jahre
Einschlussklassen
BE, D1E (sofern Klasse D1 vorhanden)
Vorgeschriebene Sonderfahrten
3 Überlandfahrten à 45 Minuten
1 Autobahnfahrt à 45 Minuten
1 Nachtfahrt à 45 Minuten
Theoriestunden
6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Führerscheinklasse C - LKW

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Max. 8 Sitzplätze plus Fahrersitz. Anhänger bis 750kg. Befristet auf 5 Jahre.

Voraussetzungen
Klasse B
Mindestalter
18 Jahre mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
21 Jahre
Einschlussklassen
C1
Vorgeschriebene Sonderfahrten
5 Überlandfahrten à 45 Minuten
2 Autobahnfahrten à 45 Minuten
3 Nachtfahrten à 45 Minuten
Theoriestunden
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Führerscheinklasse CE - LKW mit Anhänger

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Fahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Voraussetzungen
Klasse C
Mindestalter
18 Jahre mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
21 Jahre
Einschlussklassen
BE, C1E & T
Vorgeschriebene Sonderfahrten
5 Überlandfahrten à 45 Minuten
2 Autobahnfahrten à 45 Minuten
3 Nachtfahrten à 45 Minuten
Theoriestunden
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Fahrschullehrer Sven Kanapin

Sven Kanapin

Fahrschullehrer

Mobil: 0172 5124853
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